Das Festetics Schloss steht Besuchern ab dem 01. Mai wieder offen

Das Festetics Schloss steht Besuchern ab dem 01. Mai wieder offen

Die Details zu den den weiteren Schritten der Lockerungen wurden auf der Webseite der Regierung am Montag veröffentlicht. Geplante Öffnungsschritte
und welche Maßnahmen ab dem Zeitpunkt gelten werden, sobald 4 Millionen Menschen in Ungarn ihre erste Impfung erhalten haben, wurden detailliert

Der Beginn der Ausgangssperre ändert sich von 23.00 Uhr auf Mitternacht, und die Innenbereiche der Gastronomiebetriebe können Gäste mit einem Impf-/Immunpass bis 23.00 Uhr empfangen. Menschen mit einem Impf-/Immunpass können sogar in Hotels übernachten, oder auch Zoos, Wildparks, Museen, Theater, Kinos und Bibliotheken besuchen. Menschen mit einem Impf-/Immunpass und Minderjährige unter ihrer Aufsicht müssen bei Sport- und Kulturveranstaltungen keine Maske tragen.

Auch das Helikon Schlossmuseum bereitet sich auf die Wiedereröffnung vor.

Der Moment, auf den wir so lange gewartet hatten, ist gekommen. Das meistbesuchte Schloss Ungarns wird am 1. Mai wiedereröffnet. Wir erwarten unsere Besucher mit farbenfrohen Programmen und Neuheiten.

steht in der Mitteilung des Helikon Schlossmuseums.


Detaillierte Übersicht über die Lockerungen:

  • Die Ausgangsbeschränkung wird von 24:00 bis 5:00 Uhr in Kraft sei.
  • Geschäfte können bis 23 Uhr geöffnet bleiben.
  • Gäste im Besitz eines Impf-/ Immunpasses können bis 23:00 Uhr auch in den Innenbereichen der Gastronomiebetriebe bedient werden, sie können auch ihre Kinder mintbringen.
  • Gäste im Besitz eines Impf-/ Immunpasses können mit ihren Kindern auch Hotels besuchen.
  • Gäste im Besitz eines Impf-/ Immunpasses können Freizeiteinrichtungen, die im November 2020 geschlossen wurden, wieder besuchen. Dazu gehören beispielsweise Zoos, Wildparks, Museen, Theater, Kinos und Bibliotheken.
  • Fitnessstudios, Schwimmhallen, Eisbahnen können nur Menschen im Besitz eines Impf-/ Immunpasses, oder Leistungssportler unter 18 Jahren besuchen.
  • Menschen im Besitz eines Impf-/ Immunpasses, und von ihnen beaufsichtigte Minderjährige können bis 23.00 Uhr an Sportveranstaltungen teilnehmen.
  • Menschen im Besitz eines Impf-/ Immunpasses, und von ihnen beaufsichtigte Minderjährige müssen bei Sport- und Kulturveranstaltungen keine Maske tragen.
  • Der Impf-/ Immunpass soll als Nachweis dienen, dass jemand geimpft worden ist, oder von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist.

In öffentlichen Bereichen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Geschäften gilt weiterhin die Maskenpflicht und Zusammenkünfte und Treffen von verschiedenen Haushalten müssen weiterhin vermieden werden.

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