Strengere Maßnahmen ab 21. September – Einreise für geplante Behandlungen weiterhin möglich

Strengere Maßnahmen ab 21. September – Einreise für geplante Behandlungen weiterhin möglich

Neue Maßnahmen ab 21. September 2020: Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gelten ab Montag, 21. September, strengere Maßnahmen.

Stand: 21.09.2020 WICHTIGER HINWEIS: Die nachstehenden Informationen können sich jederzeit ändern.

  • Maskenpflicht wird ab heute ausgeweitet: in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Geschäften, Kinos, Theater, Sozialinstituten, Bibliotheken, Sportanlagen und auch an den Haltestellen.
  • Ab heute gilt wirklich die Maskenpflicht, es sind keine Schals oder Tücher mehr erlaubt, man braucht einen richtigen Mund-Nasen-Schutz, die sowohl die Nase, als auch den Mund verdecken.
  • Reisende, die aus dem Ausland zurückkehren  müssen nur noch eine 10-tägige Quarantäne antreten.
  • Sperrstundenregelungen: Lokale und Gaststätten dürfen nur noch bis 23 Uhr geöffnet sein.
  • Besuchsverbot in Krankenhäusern und Altenheimen.
  • Behördliche Preise für Coronavirus-Tests, der Preis wurde auf 19.500 Forint festgelegt. (Personen mit typischen Covid-19 Symptomen erhalten die Untersuchung gratis.)

An den Grenzschließungen hält man auch weiterhin fest, ab 01. September 2020 dürfen ausländische Staatsbürger nur unter bestimmten Bedingungen nach Ungarn einreisen.

Auf Antrag können von der Polizei individuelle Ausnahmegenehmigungen zur Einreise erteilt werden. Als wichtige Gründe für die Genehmigung gilt u.a. die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung in Ungarn. 

Der Antrag muss auf elektronischem Wege per Antragsformular in ungarischer oder englischer Sprache an die zuständige Polizeidienststelle gestellt werden.

Nach heutiger Gesetzeslage ermöglicht die Ausnahmegenehmigung die Einreise nach Ungarn, aber einige Tage Quarantäne sind auch in diesem Fall unausweichlich. Einreisende werden von der Quarantäne befreit, wenn sie innerhalb von fünf Tagen – mit einem Abstand von mindestens 48 Stunden – zwei negative SARS-CoV-2 PCR-Testergebnisse vorweisen können.

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